Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die entstehenden Kosten werden jedoch nur von privaten Krankenversicherungen übernommen und sind andernfalls selbst zu tragen.
Private Krankenversicherung/Beihilfe: Psychotherapie wird von privaten Krankenversicherungen sehr unterschiedlich finanziert. Häufig wird eine maximale Zahl von Stunden übernommen oder nur ein bestimmter Prozentsatz der Kosten. Klären Sie deshalb unbedingt vorher mit Ihrer Kasse, welche Leistungen übernommen werden und stimmen Sie sich mit mir ab. Unter Umständen muss ein Teil meines Honorars selbst gezahlt werden.
Selbstzahler: Selbstverständlich können Sie Psychotherapie-stunden auch selbst zahlen. Es bedarf dazu keinerlei Anträge oder Wartezeiten auf eine Bewilligung. Darüber hinaus bevorzugen manche Menschen, wenn eine Therapie bei Institutionen nicht aktenkundig wird. Dies ist z.B. vor Abschluss von einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder vor einer Verbeamtung sinnvoll!
Gesetzliche Krankenversicherung: Meine Privatpraxis ist nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen, weshalb die Kosten nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden können.